- In ihrer Einsprache habe sie gebeten zu prüfen, ob der bestehende Pachtvertrag der Mutter als Grundlage für eine gemeinsame überbetriebliche Erfüllung des ÖLN gemäss Art. 22 DZV hinzugezogen werden könnte und der Mangel so beseitigt werden könnte. Das Landwirtschaftsamt habe dies weder bejaht noch verneint, weshalb der Punkt immer noch offen sei. Stattdessen habe das Landwirtschaftsamt nur wiederholt, dass sie den Betrieb im Jahr 2014 noch gar nicht hätte übernehmen müssen, da ihre Mutter noch beitragsberechtigt gewesen wäre.