- Sie habe nicht fahrlässig oder mutwillig ÖLN-Vorschriften missachtet und auch keine Falschangaben gemacht. - Sinn und Zweck von Art. 14 Abs. 2 Bst. b DZV sei, dass der Standort der Fläche längerfristig gewährleistet werden könne, weil jährliche Verschiebungen der Ökoflächen den gewünschten Effekt nicht auslösten. Dies hätte mit dem seit 2004 bestehenden Pachtvertrag stets gewährleistet werden können.