- Der ÖLN sei am Stichtag für das Jahr 2014, dem 2. Mai 2014, erfüllt gewesen. Dass sie als Pächterin abgelehnt werde, habe sie erst nach dem Stichtag und nach dem ersten Heuschnitt im Jahr 2014 erfahren. Zum Zeitpunkt der Ablehnung durch die Ortsgemeinde Z.___ habe sie keine anderen Ökoflächen mehr anlegen können, weil alle anderen Flächen bereits gemäht waren. Wenn es derart wichtig sei, dass der Pachtvertrag für die Biodiversitätsförderflächen auf den Namen des Betriebsleiters laute, müsste bei allen Betriebsübergaben zwingend ein Pachtvertrag oder ein Eigentümernachweis durch das Landwirtschaftsamt verlangt werden.