- Das Gesetz verlange einen angemessenen Anteil an ökologischen Ausgleichsflächen, die im Eigentum oder auf dem Pachtland des Bewirtschafters seien. Als Bewirtschafter gelte, wer einen Betrieb auf eigene Rechnung und Gefahr führe sowie das Geschäftsrisiko trage. Ihre Mutter als Pächterin könne daher nicht Bewirtschafterin sein und sie selber könne nicht Pächterin sein. Dabei handle es sich Seite 7/20 um einen gemeinsamen landwirtschaftlichen Familienbetrieb, der grundsätzlich über den notwendigen Pachtvertrag verfüge.