- Erst aus dem Schreiben des Landwirtschaftsamtes vom 7. September 2015 sei ersichtlich gewesen, dass die Biodiversitätsförderflächen nur anrechenbar seien, wenn sie im Eigentum oder auf Pachtland stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt habe sie immer noch gedacht, es genüge, wenn ein Pachtvertrag im Betrieb vorhanden sei, was nachweislich bis 31. Dezember 2015 der Fall gewesen sei, zumal anlässlich der ÖLN-Kontrolle 2014 keine Mängel festgestellt worden seien.