Auch habe sie niemand darauf hingewiesen, dass die Biodiversitätsförderflächen zur Erfüllung des ÖLN zwingend auf eigenem Pachtland des Betriebsleiters stehen müssten. Leider sei ihr diese Tatsache nicht bekannt gewesen, zumal in der Landwirtschaft die bäuerliche Familie stets geschützt werde und auch ausdrücklich die Zulässigkeit der mitbewirtschaftenden Familienangehörigen im LPG erwähnt werde.