- Trotz des Einschreibebriefs des Landwirtschaftsamtes vom 18. September 2014 seien ihr erstaunlicherweise die Direktzahlungen 2014 und die Akontozahlung 2015 ausgerichtet worden. Sie habe immer offen kommuniziert und niemand habe sie darauf hingewiesen, dass sie die Ökofläche vorsichtshalber auf Eigenland verlegen solle. Auch habe sie niemand darauf hingewiesen, dass die Biodiversitätsförderflächen zur Erfüllung des ÖLN zwingend auf eigenem Pachtland des Betriebsleiters stehen müssten.