- In Bezug auf die Beiträge 2014 sei dagegen festzuhalten, dass A.___ den ÖLN nicht erfülle, weil die Biodiversitätsförderflächen (BFF) nicht anrechenbar seien. Die für das Jahr 2014 ausbezahlten Beiträge von Fr. 16'107.15 seien daher zurückzufordern und mit dem Restanspruch von Fr. 8'428.45 für das Jahr 2015 zu verrechnen, weshalb A.___ dem Landwirtschaftsamt noch Fr. 7'678.70 zurückzuzahlen habe. Den Restanspruch von A.___ für das Jahr 2015 hatte das Landwirtschaftsamt gemäss A.___s ergänzenden Anträgen vom 9. Dezember 2015 neu berechnet.