- Die bisherige Bewirtschafterin B.___ wäre im Jahr 2014 [vom Alter her] noch beitragsberechtigt gewesen, weshalb die Betriebsübernahme durch A.___ noch nicht notwendig gewesen wäre. A.___ habe jedoch per 1. April 2014 – laut eigenen Aussagen kurzentschlossen – den Landwirtschaftsbetrieb ihrer Eltern übernommen und dies dem Landwirtschaftsamt mitgeteilt. Aufgrund der Betriebsübernahme habe A.___ ab 1. April 2014 für die Beitragsberechtigung sämtliche Voraussetzungen, Bedingungen und Auflagen gemäss der Landwirtschaftsgesetzgebung erfüllen müssen.