Seite 5/20 2014 zurückzuzahlenden Beiträgen in Höhe von Fr. 16'107.15 verrechnet, weshalb A.___ dem Landwirtschaftsamt noch den Betrag von Fr. 7'678.70 zurückzuzahlen hat. 3. A.___ hat den oben genannten Betrag von Fr. 7'678.70 innert 30 Tagen auf das Kontokorrent der Staatsbuchhaltung zu überweisen. Nach der Erlangung der Rechtskraft des vorliegenden Entscheides wird ihr ein entsprechender Einzahlungsschein zugestellt.