Q. Am 9. Dezember 2015 erhob A.___ auch gegen die Verfügung vom 25. November 2015 Einsprache. Sie verwies dabei auf die Anträge ihrer Einsprache vom 21. November 2015 und beantragte was folgt: 1. Die Erwägungen des Landwirtschaftsamtes seien nochmals zu prüfen (Wiedererwägung) und der speziellen Situation Rechnung zu tragen. 2. Der bestehende Pachtvertrag meiner Mutter sei zu berücksichtigen und die BFF- Fläche auf dem Ortsgemeindeboden seien anzurechnen. 3. Die Verfügung des Landwirtschaftsamtes vom 28. Oktober 2015 sei vollumfänglich aufzuheben. 4. Die Rückforderung für die Direktzahlungen des Jahres 2014 und des Jahres 2015 seien aufzuheben.