O. Mit E-Mail vom 25. November 2015 ersuchte A.___ das Landwirtschaftsamt um Akteneinsicht. Das Landwirtschaftsamt stellte ihr die Akten mit Schreiben vom 1. Dezember 2015 zu. P. Mit der Massenverfügung vom 25. November 2015 stellte das Landwirtschaftsamt A.___ die Schlussabrechnung 2015 samt Auszahlungsübersicht zu, aus der sich ergab, dass A.___ keinen Direktzahlungsanspruch hatte, so dass sie mit der Akontozahlung 2015 Fr. 8'479.10 zu viel erhalten hatte.