3. Die Verfügung des Landwirtschaftsamtes vom 28. Oktober 2015 sei vollumfänglich aufzuheben. 4. Die Rückforderung für die Direktzahlungen des Jahres 2014 und des Jahres 2015 seien aufzuheben. 5. Eventualiter sei für meinen "Überlegungsfehler" eine verhältnismässige/kleine Kürzung zu verfügen. Seite 4/20 6. Es sei mir Akteneinsicht in meine Daten zu gewähren, die vom Landwirtschaftsamt über mich angelegt worden sind oder über mich beim Landwirtschaftsamt eingegangen sind.