M. Am 10. November 2015 wies die Einzelrichterin des Kreisgerichts Y.___ eine Klage von B.___ auf Erstreckung des Pachtverhältnisses über den 31. Dezember 2015 hinaus ab. N. Am 21. November 2015 erhob A.___ Einsprache gegen die Verfügung des Landwirtschaftsamts vom 28. Oktober 2015 und stellte folgende Anträge: 1. Die Erwägungen des Landwirtschaftsamtes seien nochmals zu prüfen (Wiedererwägung) und der speziellen Situation Rechnung zu tragen. 2. Der bestehende Pachtvertrag meiner Mutter sei zu berücksichtigen und die BFF- Fläche auf dem Ortsgemeindeboden seien anzurechnen.