I. Mit Schreiben vom 17. Juli 2015 stellte der Rechtsvertreter der Ortsgemeinde Z.___ dem Landwirtschaftsamt einen Entscheid des Einzelrichters des Kreisgerichts Y.___ vom 13. Mai 2015 zu. Mit dem Entscheid stellte der Einzelrichter fest, die vorzeitige Kündigung des Pachtvertrags per 31. Dezember 2014 sei ungültig. Aus dem Entscheid ging hervor, dass bis zum ordentlichen Pachtende am 31. Dezember 2015 B.___ Pächterin des Pachtlands sei.