Seite 2/20 Aufgabe des Landwirtschaftsamtes und die ausbezahlten Beiträge könnten Gegenstand von allfälligen Haftungs- und Schadenersatzansprüchen sein, wenn durch die Bewirtschaftung durch A.___ jemandem ein Schaden entstanden sei. Die Direktzahlungen 2014 und allenfalls folgende würden A.___ vollumfänglich ausbezahlt, sofern sämtliche Bedingungen und Auflagen erfüllt seien. Sobald rechtskräftig entschieden sei, wer die Pachtflächen rechtmässig bewirtschaften dürfe, werde das Landwirtschaftsamt die Situation neu beurteilen.