F. Am 18. September 2014 teilte das Landwirtschaftsamt A.___ mit, die Akontozahlung der Direktzahlungen 2014 sei wegen der unklaren Verhältnisse betreffend die Pachtflächen unterblieben. Die Direktzahlungen 2014 würden aufgrund der tatsächlichen Verhältnisse am Stichtag, dem 2. Mai 2014, ausbezahlt, wobei die Flächen dem Bewirtschafter ganzjährig zur Verfügung stehen müssten. Gemäss den Abklärungen des Landwirtschaftsamtes werde nicht bestritten, dass die Pachtflächen im Jahr 2014 von A.___ physisch bewirtschaftet worden seien. Es stehe aber die Frage im Raum, ob sie die Pachtflächen aus privatrechtlicher Sicht habe bewirtschaften dürfen. Über letzteres zu befinden sei nicht