E. Am 12. September 2014 erkundigte sich A.___ per E-Mail beim Landwirtschaftsamt, wie die Angelegenheit weiter behandelt werde. Gleichzeitig führte sie aus, die gepachteten Grundstücke seien im Jahr 2014 bewirtschaftet worden. Ihre Eltern hätten mit der Ortsgemeinde Z.___ einen Pachtvertrag, der unbestrittenermassen noch für das Jahr 2014 gelte. Im Pachtvertrag stehe zudem, dass Familienmitglieder die Grundstücke bewirtschaften dürften. Die Ortsgemeinde Z.___ lehne sie als Nachfolgerin nur ab, weil die Ortsgemeinde Z.___ den Boden bereits anderen Bewirtschaftern versprochen habe. Mit einer schnellen Lösung sei nicht zu rechnen.