Am 17. Juli 2015 teilte das Landwirtschaftsamt dem Rekurrenten den Antrag der Kommission für Direktzahlungsprogramme mit den festgestellten Mängeln mit und gewährte ihm eine Frist zur Stellungnahme, die er mit Schreiben vom August 2015 nutzte. Nach der Verfügung vom 9. November 2015 erhielt der Rekurrent im Rahmen des anschliessenden Einspracheverfahrens vor dem Landwirtschaftsamt neuerlich die Möglichkeit, sich zu den ihm vorgeworfenen Mängeln samt den an der Kontrolle aufgenommenen Fotos zu äussern, was er mit den beiden Schreiben vom 16. November 2015 und 5. Januar 2016 auch tat.