Bereits mit Schreiben vom 16. März 2015 teilte der KUT dem Rekurrenten das Ergebnis der Kontrolle in Form der "Inspektionsbescheinigung Grundkontrolle Tierhaltung 2015" ein erstes Mal mit, worauf dieser noch im März 2015 Stellung nahm. Am 17. Juli 2015 teilte das Landwirtschaftsamt dem Rekurrenten den Antrag der Kommission für Direktzahlungsprogramme mit den festgestellten Mängeln mit und gewährte ihm eine Frist zur Stellungnahme, die er mit Schreiben vom August 2015 nutzte.