Der Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet es dem Einzelnen u.a., vor einer nachteiligen Anordnung seitens einer Behörde orientiert zu werden, Einblick in die Akten zu erhalten und sich zu allen wesentlichen Aspekten der beabsichtigten Anordnung vorgängig äussern zu können (vgl. z.B. Häfelin/Müller/Uhlmann, Allgemeines Verwaltungsrecht, 7. vollständig überarbeitete Auflage Zürich/St.Gallen 2016, Rz. 1001 ff.).