a, wie die im Jahr 2015 neuerlich festgestellten Tierschutzverstösse (mangelnde Einstreu/Sauberkeit, teilweise Anbindehaltung). Zwischen mangelnder Stallhygiene, mangelnder Sauberkeit und ungenügender Einstreu besteht regelmässig ein Zusammenhang, weshalb zumindest von einem analogen Mangel auszugehen ist. Gleiches gilt für die in den Jahren 2013 und 2015 festgestellten Verstösse bei der Anbindehaltung bzw. dem freien Zugang der Kälber zu den angebundenen Mutterkühen. Das Landwirtschaftsamt verdoppelte dem Rekurrenten deshalb zurecht die Kürzung für das Jahr 2015 von Fr. 700.-- auf Fr. 1'400.--.