Seite 10/13 Für die mangelhafte Einstreu bzw. Sauberkeit berechnete das Landwirtschaftsamt den minimalen Wert von Fr. 200.--. Die Berechnungsmethode bei der Einstreu blieb vom Rekurrenten grundsätzlich unbestritten. 3.3.2 Vom Rekurrenten bestritten wurde dagegen die Verdoppelung der Kürzung 2015 von insgesamt Fr. 700.-- auf Fr. 1'400.--, da seiner Ansicht nach kein Wiederholungsfall vorliege.