3.3 Im Ergebnis stellte das Landwirtschaftsamt auf dem Betrieb des Rekurrenten zurecht Verstösse gegen die Tierschutzverordnung fest. Nachfolgend ist daher noch zu klären, ob das Landwirtschaftsamt die daraus folgende Kürzung der Direktzahlungen 2015 richtig berechnete, insbesondere ob es dabei von einem Wiederholungsfall ausgehen und die Kürzung von Fr. 700.-- auf Fr. 1'400.-- verdoppeln durfte.