Seite 9/13 Zum Vorwurf der ungenügenden Einstreu und Sauberkeit bringt der Rekurrent vor, er arbeite mit dem Tretmistverfahren. Das Landwirtschaftsamt vertrat in seinem Einspracheentscheid dagegen die Auffassung, das Tretmistverfahren des Rekurrenten könne mit den angebundenen Mutterkühen gar nicht funktionieren, weil die Tiere sich nicht frei bewegen und den Mist deshalb nicht nach unten treten könnten.