Die anlässlich der Kontrolle vom 13. März 2015 beim Rekurrenten aufgenommenen Fotos zeigen eindeutig, dass sich dessen Kälber zwischen den angebundenen Mutterkühen frei bewegen konnten. Der Rekurrent bestreitet nicht, dass seine Kälber ständigen Zugang zu den angebundenen Muttertieren haben, sondern er macht geltend, die Muttertiere könnten sich auch im Freilauf den Kälbern nicht entziehen, weil die Kälber schneller als die Muttertiere seien. Die Auffassung des Rekurrenten ist zumindest anzuzweifeln, ist es doch offensichtlich, dass sich am Hals angebundene Muttertiere schlechter gegen ihre Kälber wehren können als nicht angebundene.