2. 2.1 Das Landwirtschaftsamt kürzte dem Rekurrenten die Direktzahlungen für das Jahr 2015 um Fr. 1'400.--, weil er fünf Mutterkühe angebunden hielt, deren Kälber permanent Zugang zu den Mutterkühen hatten, und weil die Einstreu ungenügend war, was zu mangelnder Sauberkeit führte. Damit habe der Rekurrent bereits zum wiederholten Mal gegen Tierschutzvorschriften verstossen und den ökologischen Leistungsnachweis im Jahr 2015 nur teilweise erfüllt. Für die Beurteilung des vorliegenden Rekurses sind dementsprechend die im Jahr 2015 anwendbaren landwirtschafts- und tierschutzrechtlichen Bestimmungen massgebend.