Seite 7/13 Soweit der Rekurrent im Zusammenhang mit seinem Rekurs auch aufsichtsrechtliche Anträge stellt, namentlich gegen den KUT-Kontrolleur B.___, den Abteilungsleiter Direktzahlungen des Landwirtschaftsamts C.___ und D.___ vom Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, ist dagegen nicht auf seine Anträge einzutreten. Die Aufsichtsbeschwerde ist ein subsidiärer Rechtsbehelf, der nur dann zur Anwendung gelangt, wenn es dem Rechtsuchenden nicht möglich ist, seine Vorbringen auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen (GVP 2000, Nr. 68).