K. Mit Eingang vom 15. März 2016 reichte A.___ dem Volkswirtschaftsdepartement eine weitere Stellungnahme ein. Er führte aus: - Was es in der Landwirtschaft nicht brauche, sei, dass nicht rechtskräftige Fichen versendet würden. Er legte dazu seiner Stellungnahme einen Qualitätsmanage- ment-Bericht "Schweizer Fleisch" vom Schweizerischen Bauernverband (agriquali) datierend vom 12. Oktober 2015 bei, der sich auf die KUT-Kontrolle vom 13. März 2015 abstützte und ihm androhte, die Anerkennung des QM-Schweizer- Fleisch zu entziehen, falls er die bemängelte Einstreu auf der Liegefläche nicht behebe.