J. Mit Stellungnahme vom 26. Februar 2016 hielt das Landwirtschaftsamt an seinen Feststellungen fest und beantragte sinngemäss die Abweisung des Rekurses. Zur Begründung führte das Landwirtschaftsamt aus: Seite 6/13 - A.___ habe nicht darlegen können, dass das Landwirtschaftsamt Unrecht habe. Seine Tierhaltung sei schmutzig, wie die Fotos klar zeigten, und auch nicht vorschriftsgemäss. Angebundene Kühe und freilaufende Kälber entsprächen nicht dem Tierschutz. Die Mutterkühe könnten sich gegen die Kälber nur schwer wehren.