I. a. Gegen den Einspracheentscheid vom 14. Januar 2016 erhob A.___ am 28. Januar 2016 Rekurs beim Landwirtschaftsamt, das den Rekurs zuständigkeitshalber an das Volkswirtschaftsdepartement weiterleitete. b. Mit der Rekursschrift vom 28. Januar 2016 verlangte A.___ sinngemäss die Aufhebung der Verfügung vom 9. November 2015 bzw. des Einspracheentscheids vom 14. Januar 2016, wobei er folgende Anträge stellte: Es ist zu untersuchen wieso B.___ gesagt hat: Ich mache ein Foto, damit das Veterinäramt entscheiden kann, ob genügend eingestreut worden ist, das aber nicht so kommentiert hat, sondern geschrieben hat, zu wenig eingestreut.