- Eine nicht angebundene Kuh könne sich wesentlich besser gegen ihr Kalb wehren als eine der von A.___s angebundenen Mutterkühe. Die Tierschutzgesetzgebung beurteile dies auch so und erlaube daher nur den kurzfristigen Zugang von Kälbern zu angebundenen Mutterkühen. Auch der Kantonstierarzt sei der Meinung, man könne den Zugang zu angebundenen Mutterkühen höchstens bei Kälbern bis zum Alter von einer Woche tolerieren. Seite 5/13 Dem Einspracheentscheid legte das Landwirtschaftsamt mehrere Unterlagen zum Tretmistverfahren bei.