G. a. Mit Schreiben vom 16. November 2015 erhob A.___ Einsprache gegen die Verfügung vom 9. November 2015 und verlangte vom Landwirtschaftsamt pauschal weitere Unterlagen zu diversen von ihm in der Verfügung vom 9. November 2015 unterstrichenen Ausführungen des Landwirtschaftsamtes. Ausserdem verlangte er vom Landwirtschaftsamt, auf den Fotos der Kontrolle vom 13. März 2015 den Dreck einzukreisen. b. Das Landwirtschaftsamt sandte A.___ darauf mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 die rechtskräftige Verfügung vom 1. Oktober 2013 nochmals zu.