- Die Fotos der Kontrolle vom 15. März 2015 zeigten ferner, dass die Einstreue ungenügend war. Die Tiere stünden im Dreck. Genügend eingestreute Liegeflächen würden anders aussehen. Der Liegebereich für Kälber bis vier Monate und für Kühe müsse gemäss Art. 39 Abs. 1 TSchV aber eingestreut sein.