- Auf A.___s Betrieb hätten die Kälber dauernd Zugang zu ihren Müttern. Die Bestimmungen der TSchV seien daher eindeutig nicht eingehalten. Es gebe auch keine Alterslimite, bis zu der Kälber frei zu angebundenen Mutterkühen gelassen werden könnten. Der St.Galler Kantonstierarzt habe anlässlich der Sitzung der Kommission für Direktzahlungsprogramme noch gemeint, Kälber bis zu einem Alter von einer Woche könnten allenfalls noch toleriert werden. Die Fotos der Tiere auf A.___s Betrieb zeigten aber, dass die betreffenden Kälber sicher älter als ein bis zwei Monate waren.