- Damit Beiträge ausgerichtet werden könnten, müsse der ökologische Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllt sein. Teil des ÖLN sei die Einhaltung der Tierschutzgesetzgebung, zu der gemäss den Weisungen des Bundesamtes für Landwirtschaft neben dem Tierschutzgesetz auch die Tierschutzverordnung, die Tierschutz-Kon- trollhandbücher des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sowie die Anordnungen des Kantonstierarztes gehörten.