E. Mit Schreiben vom August 2015 nahm A.___ Stellung. Zu den konkreten Vorwürfen führte er aus, er habe seine Kälber von den angebundenen Kühen nicht weggesperrt, weil das aus seiner Sicht völliger Unsinn sei. Es gäbe diesbezüglich kein einziges glaubwürdiges Argument, das angebundene von freilaufenden Mutterkühen unterscheide. Dieses Gesetz sei nur erfunden worden, um möglichst viele Betriebe zur Umstellung auf Freilauf zu bewegen. Der