Kälber dürften nur kurz zum Tränken Zugang zu ihren Mutterkühen erhalten, da sich die Mutterkühe in der Anbindehaltung den Kälbern nicht entziehen könnten. Die Kommission für Direktzahlungsprogramme habe deshalb eine Kürzung von A.___s Direktzahlungen für das Jahr 2015 um Fr. 1'200.- beantragt. Zur Stellungnahme räumte das Landwirtschaftsamt A.___ eine Frist von 14 Tagen ein.