C. Noch im März 2015 bezog A.___ zuhanden des Landwirtschaftsamtes schriftlich Stellung. Er brachte sinngemäss vor, es sei unklar, ab welchem Alter Kälber von angebundenen Mutterkühen weggesperrt werden müssten. Da er am Tag der Kontrolle vorgesehen habe, die Tiere um die Mittagszeit auf die Weide zu lassen, habe er etwas weniger eingestreut. Auch seien die eigentlichen Liegeflächen mit einer mindestens 10 Zentimeter dicken Streuschicht versehen und würden zweimal am Tag eingestreut.