B. Am 13. März 2015 kontrollierte der Kontrolldienst für umweltschonende und tierfreundliche Qualitätsproduktion (KUT) die Tierhaltung von A.___ und bemängelte die Anbindehaltung von fünf Mutterkühen, weil deren Kälber dauernd Zugang zu den Mutterkühen hatten, und ungenügend eingestreute Liegeflächen. Der Kontrolleur fotografierte die bemängelten Feststellungen. Das Protokoll der Kontrolle bzw. die zugehörige Inspektionsbescheinigung vom 16. März 2015 stellte der KUT A.___ zur allfälligen Stellungnahme zu.