1. Auf die Rechtsbegehren betreffend die Direktzahlungen für das Jahr 2014 und betreffend die Modalitäten der PNF wird nicht eingetreten. 2. Das Rechtsbegehren betreffend die Parzelle Nr. 003 wird teilweise gutgeheissen und die für die Direktzahlungen 2013 massgebende landwirtschaftliche Nutzfläche auf dieser Parzelle auf 25 Aren festgelegt. 3. Das Rechtsbegehren betreffend die Parzelle Nr. 004 wird abgewiesen. 4. Die Rechtsbegehren betreffend die Parzellen Nrn. 001 und 002 werden als durch Rückzug erledigt abgeschrieben.