Das Volkswirtschaftsdepartement erhebt für einen Rechtsmittelentscheid mit durchschnittlichem Aufwand eine Gebühr von Fr. 1'500.–. Im vorliegenden Rekursverfahren rechtfertigt es sich, eine erhöhte Entscheidgebühr von Fr. 2'000.– zu verlangen, da aufgrund der prozessualen Anträge des Rekurrenten das AREG bzw. die kantonale Vermessungsaufsicht und das KFA Amtsberichte erstellen mussten, was zusätzlichen Arbeitsaufwand verursachte. Der geleistete Kostenvorschuss von Fr. 1'000.– ist daran anzurechnen. Seite 18/19 Entscheid