5.2. Nach Nr. 10.01 des Gebührentarifs für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) beträgt der Rahmen für die Entscheidgebühr Fr. 50.– bis Fr. 5'000.–. Innerhalb dieses Rahmens ist die Entscheidgebühr nach dem Wert und der Bedeutung der Amtshandlung, dem Zeit- und Arbeitsaufwand und der erforderlichen Sachkenntnis zu bemessen.