Weiter hielt es fest, dass die Anpassung der Wegstrecke «als nachträgliche Ergänzung im Rahmen der ansonsten abgeschlossenen PNF-Arbeiten erfolgen» solle. Zudem wies das AREG darauf hin, dass die Wegstrecke ausserhalb der bewaldeten Flächen nur ca. 160 m betrage.