Das AREG hat der im Schreiben des Rechtsdienstes VD vom 3. Juni 2015 geäusserten Einschätzung, dass eine Wegfläche von 376 m2 nicht nachvollziehbar sei, nicht widersprochen. Es führte in seinem Amtsbericht vom 25. Juni 2015 allerdings nicht aus, wie gross die Wegfläche bei korrekter Berechnung tatsächlich wäre, sondern wies darauf hin, dass nach den aktuell geltenden Weisungen zum Detaillierungsgrad der amtlichen Vermessung Wege mit einer Breite unter 1 m als schmale Wege der Ebene Einzelobjekte erfasst würden. Weiter hielt es fest, dass die Anpassung der Wegstrecke «als nachträgliche Ergänzung im Rahmen der ansonsten abgeschlossenen PNF-Arbeiten erfolgen» solle.