4.4. Das Kantonsforstamt reichte mit dem Amtsbericht die Orthofotos 2004 und 2010-2011 ein, in denen es die Wald-Bestandesgrenze gemäss seiner Bestandeskarte, Stand 2009, eingetragen hatte. Auf dem Orthofoto 2004 ist klar zu erkennen, dass die eingetragene Wald-Bestandesgrenze, Stand 2009, der tatsächlichen Waldgrenze im Jahr 2004 – also vor den hier streitigen Holzschlägen – entspricht. Somit kann die Wald-Bestandesgrenze, Stand 2009, für die aktuelle Abgrenzung der landwirtschaftlichen Nutzfläche gegenüber dem Wald verwendet werden.