In der amtlichen Vermessung, Stand 2008, wurden die Holzschlagflächen nicht mehr als «bestockte Flächen» betrachtet, sondern als Weide, während das Kantonsforstamt die Holzschlagflächen bis heute als Wald einstuft. Es führte in seinem Amtsbericht vom 8. Juli 2015 aus, dass die Holzschläge auf der Parzelle Nr. 004 der ökologischen Aufwertung des Waldrandes gedient hätten und vom Revierförster bewilligt worden seien. Damit ist gleichzeitig gesagt, dass für diese Holzschläge keine Rodungsbewilligungen im Sinn von Art. 4 f. WaG erteilt wurden. Auch der Rekurrent macht nicht geltend, er habe für die Holzschläge eine Rodungsbewilligung erhalten.