4.2. Nach Art. 7 Abs. 1 Bst. b der Technischen Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung (SR 211.432.21; abgekürzt TVAV) wird innerhalb der Informationsebene «Bodenbedeckung» unter anderem zwischen humusierten Flächen (Acker/Wiese/Weide) und bestockten Flächen unterschieden. Bestockte Flächen werden weiter unterteilt in geschlossener Wald, bestockte Weide bzw. Wytweide sowie übrige bestockte Flächen (vgl. Art. 7 Abs. 1 Bst. b Ziff. 5 TVAV).