3.2. Wie bereits vorne erwähnt (vgl. Abschnitt O.), stellte das AREG in seinem Amtsbericht fest, dass die Waldabgrenzungen auf der Parzelle Nr. 003 innerhalb des Interpretationsspielraums erfasst worden seien. Insbesondere sei der Schattenwurf der Baumreihe auf der südlichen Nachbarliegenliegenschaft nicht als Wald auf der Parzelle Nr. 003 eingetragen worden. Einzig in der Südost-Ecke der Parzelle sei der Wald um etwa 100 m2 zu gross eingetragen und es werde empfohlen, "dass die Waldrandlinie durch den Geometer im Rahmen des PNF-Projektes im erwähnten Bereich marginal angepasst wird".