3. Bezüglich der Parzelle Nr. 003 machte der Rekurrent im Verlauf des Rekursverfahrens sinngemäss geltend, anlässlich der letzten PNF sei bei dieser Parzelle die Bodenbedeckung falsch erhoben worden, indem der Wald zu gross und dementsprechend die anschliessende Wiese um 10 Aren zu klein bemessen worden sei. Auf dem Orthofoto sei deutlich zu erkennen, dass die Bäume von Nachbargrundstück hereinragen und Schatten werfen würden. 3.1. Die Daten der amtlichen Vermessung (aV), die der Rechtsdienst VD vom AREG erhalten hat, und die Daten des Landwirtschaftsamtes zeigen für den Zeitraum der Jahre 2003 - 2013 folgende Veränderungen auf der Parzelle Nr. 003: